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Erfolgreicher Kampf gegen Hass im Netz – Bund muss Kampf gegen Hass mit höchster Priorität weiter unterstützen

Zu der erfolgreichen Arbeit der „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet – Niedersachsen“ (ZHIN) erklärt der Berichterstatter der digitalpolitischen Themen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:

 

Carsten Müller. Foto: Tobias KochCarsten Müller. Foto: Tobias Koch

„Durch die erfolgreiche Arbeit der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet – Niedersachsen bei der Staatsanwaltschaft Göttingen wirkt der Rechtsstaat der Hasskriminalität im Internet wirkungsvoll entgegen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Die Strafverfolgungsbehörden müssen effektiv ertüchtigt sein, um Hass und Hetze auch im digitalen Raum zu begegnen, Täter zur Rechenschaft zu ziehen und Opfer vor weiterer Hasskriminalität zu schützen. Die deutliche Zunahme der Verfahren der spezialisierten niedersächsischen Zentralstelle belegt eindrucksvoll den Erfolg der gebündelten Fachkompetenzen in der Schwerpunktstaatsanwaltschaft. 

Die Bundesregierung ist gefordert, nationale Gesetze ideologiefrei und stetig zu prüfen und anzupassen, um Straftaten im Internet genauso entschlossen zu bekämpfen, wie in der realen Welt. Die Bundesregierung muss auf EU-Ebene sicherstellen, dass europäische Regelungen unsere wirkungsvolle nationale Gesetzgebung nicht einschränken oder abschwächen. Die Ausgestaltung und Umsetzung des europäischen Digital Services Act (DSA) darf die erfolgreiche und anerkannte Wirksamkeit der Regelungen im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nicht einschränken oder zurückwerfen. Erst im vergangenen Frühjahr hatte die frühere unionsgeführte Regierungskoalition das bereits erfolgreiche NetzDG durch erhöhte Transparenz der Netzwerke, verbesserten Rechtsschutz für Nutzerinnen und Nutzer und einer Öffnung der Netzwerke für Wissenschaft und Forschung weiter optimiert. Zudem wurden neue Straftatbestände wie das Verbreiten der sogenannten Feindeslisten oder die verhetzende Beleidigung geschaffen, um den Schutz der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Netzwerke vor Hasskriminalität weiter zu verbessern.

Diese erfolgreiche Gesetzgebung ist heute Grundlage zahlreicher Verfahren der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet – Niedersachsen. Grundsätzlich haben Privatpersonen, Medienunternehmen, Beratungsstellen und sonstigen Institutionen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert Hass und Hetze im Internet zur Anzeige zu bringen. Wer Opfer oder Zeuge eines Hasspostings im Internet wird, kann die Möglichkeiten der eingerichteten Seite www.hassanzeigen.de unkompliziert nutzen.“


Carsten Müller

Mitglied des Deutschen Bundestages
Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss
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