Stadtbezirksrat 112: CDU, BIBS und FDP im Stadtbezirk Wabe-Schunter-Berberbach erwarten von der Stadt Braunschweig die Einhaltung der Räumpflicht vor den eigenen Liegenschaften
Zu Beginn des Januar 2026 wurde die Region mit reichlich Schnee bedeckt. Die Mengen treten hier nicht unbedingt jeden Winter auf, sind aber auch nicht ungewöhnlich. Dass es gerade bei Schneefall bis in die Morgenstunden nicht realistisch ist zu erwarten alle Gehwege vor städtischen Grundstücken müssten gemäß §5 Verordnung zur Regelung von Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Braunschweig (Straßenreinigungsverordnung) geräumt sein, ist dabei unstrittig. Dass aber auch um 13:00 an Orten, wo viele Bürger unterwegs sind, wie beispielsweise auf den Gehwegen um den Friedhof in Waggum oder vor dem Jugendzentrum in Querum die Gehwege weder geräumt noch gestreut ist, ist nicht akzeptabel. Die Stadt erlaubt sich selbst hier eine Ausnahme, während Anwohner und Unternehmen Bußgelder fürchten müssen. Die Verletzungsgefahr durch Stürze wird durch die Besitzverhältnisse der jeweiligen Grundstücke ebenfalls nicht verringert. In einer Anfrage im zuständigen Stadtbezirksrat möchten Sie daher den Verdacht prüfen, dass auch hier die Priorität nur auf der Innenstadt liegt. Es stellt sich zudem die Frage, ob die finanziellen Prioritäten eher auf zentralen Großprojekten als auf Kernaufgaben wie der Vorhaltung von Kapazitäten für die Erfüllung der eigenen Verordnung zum Winterdienst liegen.