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Bund fördert Denkmalschutz und stellt Haushaltsmittel für das „Denkmalschutz-Sonderprogramm XIII“ bereit

Berlin, 22. Februar 2024. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute Haushaltsmittel in Höhe von 47,5 Millionen Euro für das „Denkmalschutz-Sonderprogramm XIII“ vorgesehen. Dazu erklärt der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete und Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss, Carsten Müller:

„Für ausgewählte Denkmalschutz-Maßnahmen fördert der Bund den Substanzerhalt sowie die Restaurierung national bedeutsamer oder das kulturelle Erbe mitprägender Kulturdenkmäler und historischer Orgeln über das ‚Denkmalschutz-Sonderprogramm XIII‘. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat dazu Mittel in Höhe von 47,5 Millionen Euro vorgesehen. Die Antragstellung erfolgt über das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege in Hannover <https://denkmalpflege.niedersachsen.de/> . Interessierte können dort auch weitere Informationen sowie aktuelle Antragsformulare erhalten.

Anträge zur Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms XIII können bis zum 19. April 2024 durch die Landesdenkmalbehörden bei der Beauftragten für Kultur und Medien der Bundesregierung, die über die Gewährung der Zuwendung entscheidet, eingereicht werden. Unbedingt zu beachten ist: Die Antragsfrist zur Einreichung bei der Landesdenkmalbehörde kann kürzer sein und muss mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege geklärt werden.“