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Carsten Müller lehnt Streichung der Ruhetage zwischen den Examensklausuren der juristischen Staatsprüfung entschieden ab

Baden-Württemberg streicht ab 2024 die Ruhetage zwischen den Klausuren in der ersten juristischen Staatsprüfung. Begründet wird die Entscheidung damit, Prüfungsbedingungen zu vereinheitlichen und den Anforderungen des geplanten E-Examens gerecht zu werden. Durch den gestrafften Prüfungszeitraum solle die Chance erhöht werden, an allen Prüfungsstandorten finanzierbare und für das E-Examen adäquate Prüfungsräumlichkeiten anmieten zu können. In Bayern gibt es bereits jetzt keine Ruhetage zwischen den Klausuren mehr. Der Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Rechtsausschuss und Rechtsanwalt Carsten Müller erklärt zu dieser Entscheidung:

Carsten Müller, Foto: Björn KüssnerCarsten Müller, Foto: Björn Küssner

„Ich lehne die Streichung der Ruhetage zwischen den Examensklausuren der juristischen Staatsprüfung entschieden ab. Schon jetzt ist das erste Staatsexamen für die Prüflinge durch die Verteilung von sechs bzw. sieben fünfstündigen Klausuren auf nur zwei Wochen mit einem Wochenende und zwei Ruhetagen dazwischen eine enorme Anstrengung und sowohl eine physische als auch psychische Belastung. Die Ruhetage werden dringend benötigt, um sich von den Anstrengungen der bereits geschriebenen Klausuren zu erholen und einen klaren Kopf für die weiteren noch anstehenden Klausuren zu gewinnen.
Die juristische Ausbildung ist schwer reformbedürftig und die geplante Abkehr von den schriftlichen Klausuren hin zum E-Examen ist ein erster begrüßenswerter Schritt. Eine solche so dringend nötige Anpassung des Prüfungsformats darf aber in keinem Fall mit einer für die Studierenden gravierenden Entscheidung der Streichung der Ruhetage einhergehen. Es ist zu bezweifeln, dass die Anmietung adäquater Prüfungsräume durch die Verkürzung der Prüfungszeiträume tatsächlich erleichtert wird.                                                                                       

Die Entscheidung Baden-Württembergs geht leider einzig zu Lasten der Prüflinge, die während des Staatsexamens schon unter genug Druck stehen. Sie sendet ein falsches Signal an die anderen Bundesländer aber auch zukünftige Studierende, die eine solche Erschwerung der Prüfungsbedingungen von einem Jura-Studium abhalten könnte.“

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Carsten Müller
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Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss
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